- Jülich-Klevescher Erbfolgestreit
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zu internationalen Verwicklungen führende Ansprüche um das Erbe des Jülich-Kleveschen Herzogshauses nach dessen Aussterben 1609, v. a. durch den Einbezug von Sachsen, Brandenburg, Pfalz-Neuburg und Pfalz-Zweibrücken. Ansprüche auf die Erbschaft erhoben die Nachkommen der vier Töchter Herzog Wilhelms (V.), des Reichen (* 1516, ✝ 1592; 1539-92), die nach Brandenburg, Pfalz-Neuburg, Pfalz-Zweibrücken und Burgau geheiratet hatten, ferner beide Linien der Wettiner (wegen einer vom Kaiser 1483/86 verliehenen Anwartschaft) und die Erben des Hauses Kleve-Nevers. Die religiösen Implikationen sowie die Schlüsselposition Jülichs am Niederrhein machten die Erbstreitigkeiten zu einem internationalen Politikum. Durch den Übertritt zum Katholizismus sicherte sich Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg wittelsbach. und spanische, durch den Übertritt zum Kalvinismus Johann Sigismund von Brandenburg (den auch König Heinrich IV. von Frankreich unterstützt hatte) niederländische Hilfe. Beide waren vorher Lutheraner. Im Vergleich von Xanten (1614) erhielt Brandenburg Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein, Pfalz-Neuburg das wertvollere Jülich-Berg. Auch die späteren Verträge (Düsseldorf 1624, Kleve 1666) brachten keine wesentlichen Veränderungen. Der Religionsvergleich (1672) von Cölln an der Spree setzte das Normaljahr 1624 für den Konfessionsstand fest.H. J. Roggendorf: Die Politik des Pfalzgrafen von Neuburg im J.-K. E., in: Düsseldorfer Jb., Bd. 53 (1968);C. Schulte: Versuchte konfessionelle Neutralität im Reformationszeitalter. Die Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg unter Johann III. und Wilhelm V. und das Fürstbistum Münster unter Wilhelm von Ketteler (1995);
Universal-Lexikon. 2012.